Ablauf der Gutachten, Zweitmeinungen und fachärztlichen Stellungnahmen

Wie ist der Ablauf?

Die Beauftragung neurologischer Gutachten, Zweitmeinungen und fachärztlicher Stellungnahmen
unterscheidet sich je nach Auftraggeber. Daher finden Sie nachfolgend getrennte Informationen
für Gerichte, Versicherungen, Unternehmen, Rechtsanwälte und Privatpersonen.

Für Versicherungen

Für Versicherungen, Unternehmen und institutionelle Auftraggeber können fachärztliche neurologische Stellungnahmen, Aktenanalysen und Gutachten zu konkreten medizinischen Fragestellungen erstellt werden.


Typische Fragestellungen:

  • neurologische Funktionsbeeinträchtigungen
  • Arbeitsfähigkeit und Leistungsfähigkeit
  • Berufsunfähigkeit
  • Unfallfolgen und Kausalität
  • Plausibilität neurologischer Diagnosen
  • Prognose und weiterer medizinischer Klärungsbedarf



     

Ablauf:

  • Übermittlung der konkreten Fragestellung
  • Prüfung des Auftragsumfangs
  • Kosteneinschätzung
  • sichere Übermittlung der relevanten Unterlagen
  • Aktenanalyse und ggf. Untersuchung
  • Erstellung der fachärztlichen Stellungnahme oder des Gutachtens

     

Vergütung:

Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Auftragsklärung und Honorarvereinbarung. Grundlage können je nach Auftrag Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Zeitaufwand, ein projektbezogener Kostenrahmen oder ein individuell vereinbartes Honorar sein.

Für Gerichte

Gerichtliche Gutachten werden nach entsprechender Beauftragung durch ein Gericht erstellt. Die Bearbeitung erfolgt unabhängig, ergebnisoffen und auf Grundlage der gerichtlichen Fragestellung.


Typische Fragestellungen:

  • neurologische Diagnose und Befundbewertung
  • Plausibilität neurologischer Beschwerden
  • Objektivierbarkeit von Funktionsbeeinträchtigungen
  • Arbeitsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit
  • Unfallfolgen und Kausalitätsfragen
  • Abgrenzung von Vorschäden und konkurrierenden Ursachen
  • Bewertung von Krankheitsfolgen
  • Einordnung von MRT-/CT-Befunden im klinischen Zusammenhang
  • Prognose und weiterer medizinischer Klärungsbedarf
  • klare Beantwortung gerichtlicher Beweisfragen aus neurologischer Sicht

Ablauf:

  • Eingang des gerichtlichen Gutachtenauftrags
  • Prüfung der fachlichen Zuständigkeit und möglicher Interessenkonflikte
  • Sichtung der Gerichtsakten und medizinischen Unterlagen
  • ggf. Anforderung ergänzender Unterlagen
  • ggf. Einladung zur neurologischen Untersuchung
  • Erstellung des schriftlichen Gutachtens
  • Beantwortung der gerichtlichen Beweisfragen
  • ggf. Beantwortung ergänzender Rückfragen

Vergütung:

Gerichtliche Gutachten erfolgen ausschließlich nach Beauftragung durch ein Gericht. Die Vergütung richtet sich in diesen Fällen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Maßgeblich sind die gerichtliche Beauftragung, die einschlägige Honorargruppe, der erforderliche Zeitaufwand sowie gegebenenfalls erstattungsfähige Auslagen.

Für Privatpersonen und Patienten

Privatpersonen können eine neurologische Zweitmeinung, Aktenanalyse oder ein Privatgutachten anfragen. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn neurologische Beschwerden, Vorbefunde oder Diagnosen unklar sind oder eine unabhängige fachärztliche Einordnung gewünscht wird.

Typische Anliegen:

  • Einordnung neurologischer Beschwerden
  • Bewertung von MRT- und CT-Befunden
  • Zweitmeinung zu Diagnosen oder Therapievorschlägen
  • Einschätzung von Funktionsbeeinträchtigungen
  • Vorbereitung auf versicherungsmedizinische oder berufliche Fragestellungen



     

Ablauf:

  • Anfrage mit kurzer Beschreibung des Anliegens
  • Prüfung, welches Format geeignet ist
  • transparente Kosteneinschätzung
  • sichere Übermittlung relevanter Unterlagen
  • ggf. neurologische Untersuchung
  • schriftliche Einschätzung, Stellungnahme oder Privatgutachten

     

Vergütung:

Privatpersonen können eine neurologische Zweitmeinung, Aktenanalyse, fachärztliche Stellungnahme oder ein Privatgutachten beauftragen. Die Abrechnung erfolgt privatärztlich, in der Regel auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehungsweise nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Gesetzlich versicherte Patienten können Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Vor Beginn der Leistung erfolgt eine transparente Information über den voraussichtlichen Kostenrahmen. Die Beauftragung erfolgt schriftlich.



Hinweis:

Bitte senden Sie zunächst keine sensiblen medizinischen Unterlagen unverschlüsselt per E-Mail. Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen und zur sicheren Übermittlung der Unterlagen.

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